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Tipps bei Kopfläusen

Wie beugt man Kopfläusen vor?

Wie wird man sie schnell wieder los?

SOS-Tipps bei Kopflausbefall

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Tipps rund um das Thema Läuse zusammengestellt. Sortiert nach Tipps für Eltern, Tipps für Erzieher, allgemeine Tipps zur Vorbeugung und auch ein paar Kopflaus-Mythen, die wir näher beleuchtet haben. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Button, um mehr zu dem Thema zu erfahren.“

1. An die Kontaktpersonen denken

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Eltern dazu, der Betreuungseinrichtung einen Lausbefall zu melden. Nur so hat die Einrichtung die Möglichkeit alle Eltern zu informieren. Darüber hinaus ist es sinnvoll das engere Umfeld (Freunde, Nachbarn etc.) in Kenntnis zu setzen und auch bei allen Familienmitgliedern das Haar mit der Methode des feuchten Auskämmens gründlich nach lausigen Mitbewohnern abzusuchen.

2. Sofort Behandlung einleiten

Besorgen Sie in der Apotheke umgehend ein wirksames Läusemittel, z. B. Jacutin Pedicul Fluid, und einen feinen Läusekamm wie den Jacutin Nissenkamm und starten Sie die Behandlung. Läusemittel können ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden.

3. Anwendungsfehler vermeiden

Für eine wirksame Behandlung, lesen Sie die Packungsbeilage aufmerksam und befolgen die Gebrauchsanweisung. Darüber hinaus sollten verlauste Familienmitglieder gleichzeitig untersucht und eventuell (prophylaktisch) mitbehandelt werden. Für die vorbeugende Anwendung werden physikalische Läusemittel mit Dimeticon, wie das Jacutin Pedicul Fluid , empfohlen.

4. Bestätigung an Kindergarten oder Schule

Umgehend nach der ersten Behandlung, darf die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden. Meist verlangen die Einrichtungen eine mündliche oder schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Behandlung. Für die Wiederzulassung kann auch das Einholen eines ärztlichen Attests notwendig sein. Eine “ Bestätigungs-Vorlage“ finden Sie hier.

Unser Tipp

Fragen Sie sicherheitshalber beim Verantwortlichen Ihrer Einrichtung nach, in welcher Form Sie die Bestätigung, aber auch die Meldung, durchgeben sollen.

5. Reinigungsmaßnahmen mit Maß

Wenn alle anderen Punkte erledigt wurden, dann können Sie sich persönlichen Gegenständen und dem Haushalt widmen. Eine indirekte Übertragung ist eine seltene Ausnahme. Dennoch können Sie zur eigenen Beruhigung auf Nummer sicher gehen, indem Sie ausgewählte Gegenstände, die direkten Kontakt mit dem Haupthaar hatten, vorsichtshalber „entwesen“.

Das können Sie tun, um auf Nummer sicher zu gehen:

  • Hitzebeständige Kämme, Haarbürsten, -spangen und -gummis können in heißer Seifenlauge gereinigt werden oder für zehn Minuten in 60°C heißes Wasser getaucht werden.
    Schlafanzug, Bettwäsche und Handtücher können gewechselt und bei mindestens 60°C gewaschen werden.
  • Kissen, Mützen, Kuscheltiere und ähnliches können Sie für mindestens drei Tage in einem Plastiksack verschließen. Utensilien, die trocknertauglich sind, können Sie auch für mindestens 60 Minuten (bei + 45°C) im Wäschetrockner behandeln.
  • Eine Grundreinigung des Fußbodens können Sie mit einem handelsüblichen Staubsauger vornehmen.

Das ist nicht notwendig:

  • Eine Behandlung von Kindersitzen, Polstermöbeln, Teppichen sowie Matratzen ist nicht nötig!

6. Wiederholungsbehandlung und Kontrolle wichtig!

Um eine Weiterverbreitung ganz auszuschließen, ist eine Zweitbehandlung nach acht Tagen unbedingt durchzuführen. Nähere Informationen zum Behandlungsschema finden Sie hier.

Kooperation und Informationspflicht der Eltern

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Eltern den Kopflausbefall in Ihrer Familie umgehend der Gemeinschaftseinrichtung, z. B. Schule oder Kindergarten, melden müssen (§34 Abs. 5). Dadurch tragen Sie dazu bei, dass die Einrichtung entsprechend reagieren und Maßnahmen ergreifen kann, um eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls in der Klasse oder Gruppe ihres Kindes zu vermeiden. Umgekehrt ist auch die Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet Sie zu informieren, wenn ein Läusebefall auftritt.

Läusealarm! – Tipps für Erzieher

Kopflausbefall ist eine ansteckende Infektionskrankheit und ein häufiges Problem in Kitas, Kindergärten und Schulen, denn Kopfläuse sind der häufigste parasitäre Befall im Kindesalter, insbesondere zwischen dem 5. und 13. Lebensjahr. Wir informieren darüber, was es zu beachten gilt und was sinnvolle Maßnahmen bei Kopflausbefall in einer Gemeinschaftseinrichtung sind.

In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamts gilt es, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls zu verhindern. Ziel ist es, alle betroffenen Köpfe schnellstmöglich zu finden und zu behandeln.
§34 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) richtet sich an die Leitung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten und regelt das Vorgehen bei Kopflausbefall.

Eltern und Gesundheitsamt informieren

Sobald in einer Gemeinschaftseinrichtung ein Kopflausbefall bekannt wird – sei es durch die Meldung der Eltern oder durch eigene Feststellung – muss die Leitung anonym alle Eltern informieren und dazu auffordern, die Köpfe ihrer Kinder zu untersuchen. Ein Elternbrief kann Hilfestellung geben. Hier finden Sie einen vorformulierten Elternbrief.
Zusätzlich muss auch das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigt werden. Meist haben die Gesundheitsämter hierfür eigene Formblätter. Das Gesundheitsamt steht mit seinem medizinischen Sachverstand für Rat und Tat zur Seite und kann bei Bedarf auch direkt mit den Eltern, z. B. im Rahmen eines Elternabends, in Kontakt treten.

Wiederzulassung und elterliche Rückmeldung

Mit Kopflausbefall darf der Lausbub oder das Lausmädchen die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Umgehend nach der ersten Behandlung ist der Besuch der Einrichtung allerdings wieder möglich! Meist wird eine mündliche oder schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Behandlung (z. B. in Form eines Läusezettels ) verlangt. Für die Wiederzulassung kann auch das Einholen eines ärztlichen Attests notwendig sein, beispielsweise wenn innerhalb von vier Wochen ein erneuter Läusebefall auftritt.

Um zu überprüfen, ob noch andere Köpfe verlaust sind, wird empfohlen zeitgleich eine Rückmeldungen aller Eltern über die Untersuchung bzw. Behandlung einzufordern. Laut des Robert-Koch-Instituts kann auf diese Weise auch überprüft werden, ob es gegebenenfalls noch Kinder gibt, die noch nicht untersucht bzw. behandelt wurden.

Kontrolluntersuchungen

Wenn Eltern bis zum vierten Tag nach Bekanntgabe des Kopflausbefalls noch keine Rückmeldung vorgelegt haben, kann Bedarf bestehen, dass Kontrolluntersuchungen von Mitarbeitern der Einrichtungen durchgeführt werden. Alternativ kann auch ein Vertreter des Gesundheitsamts die Kontrollen vornehmen.

Hilfreiche Informationsmaterialien

Die Ausgabe von Informationsmaterialien ist hilfreich, weil noch immer viele Irrtümer zu Kopfläusen bestehen. Auch im Rahmen eines Elternabends kann das Thema angesprochen werden, z. B. wenn Kopflausbefall wiederholt vorkommt. Hier finden Sie unsere Informationsmaterialien.

Wichtige Auskunftsquellen für Fragen zum Infektionsschutz bei Kopflausbefall

Gesundheitsämter der Städte oder
Kreise: https://tools.rki.de/plztool/
Robert Koch-Institut: www.rki.de
Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.de

Tipps zur Vorbeugung

Wir haben für Sie sechs Schutzmaßnahmen zusammengefasst und uns angeschaut, wie Sie einen Kopflausbefall bzw. eine Übertragung verhindern können – zumindest theoretisch:

1. Körperkontakt meiden:

Kopfläuse können weder hüpfen noch fliegen. Sie können sich nur krabbelnd von Haar zu Haar fortbewegen. Bei direktem Kontakt der Haare können die winzigen Parasiten von einem Kopf auf den nächsten überwandern. Durch Vermeiden von engem Körperkontakt, z. B. durch Kuscheln oder beim Spielen, kann eine Übertragung verhindert werden. Doch wer hält schon gerne Abstand zum Gegenüber?

2. Haare kürzen:

Auf Haare, die nicht länger als 2 mm sind, fällt es Kopfläusen schwer sich festzuhalten und sie werden schnell entdeckt. Auf glattrasierten Köpfen können sie sich gar nicht fortbewegen. Doch was Sie bei Lausbuben vielleicht noch durchsetzen können, ist bei Lausmädchen sehr schwierig. Und wie sieht es mit Ihnen aus? Würden Sie sich für eine radikale Rasur bzw. einen Kurzhaarschnitt entscheiden?

3. Haare bedecken:

Wenn die Haare ständig mit einer Mütze oder einem Kopftuch bedeckt werden, könnte eine Weiterverbreitung verhindert werden. Dann gibt es keinen Haar-zu-Haar-Kontakt mit den Spielgefährten bzw. dem Gegenüber. Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist diese Schutzmaßnahme in der Praxis jedoch schwer umsetzbar.

4. Ätherische Öle ins Haar:

Zum Schutz vor Kopflausbefall, können ätherische Öle eingesetzt werden, beispielweise Teebaumöl. Von einigen ätherischen Ölen ist bekannt, dass sie eine nachgewiesene abschreckende Wirkung auf Läuse haben. Doch Vorsicht! Bei vielen Produkten ist die Wirksamkeit und Verträglichkeit nicht ausreichend untersucht.

5. Prophylaktische Hygienemaßnahmen:

Oftmals wird viel Energie aufgewendet, um das häusliche Umfeld prophylaktisch zu reinigen. Es gibt jedoch keine Studien darüber, dass das Waschen der Kleidung oder von Gegenständen einen Befall verhindert. Außerdem tritt eine indirekte Übertragung nur selten auf. Dennoch können Sie zur eigenen Beruhigung auf Nummer sicher gehen. Was Sie tun können, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

6. Regelmäßige Kopfkontrolle:

Beim täglichen Bürsten der Haare mit einem normalen Kamm kann – wie selbstverständlich – auch direkt der Haaransatz nach Kopfläusen untersucht werden. Eine regelmäßige Kontrolle lohnt sich demnach zur frühen Erkennung. Wenn Sie Nummer sicher gehen wollen, wenden Sie (zusätzlich) zweiwöchentlich die Methode des feuchten Auskämmens an, um zu sehen, ob ihr Kind verlaust ist.

Läuse-Schnelltest:Lassen sie etwas Wasser ins Spülbecken ein. Tunken Sie anschließend die Haarbürste ins Wasser. Schauen Sie nach, ob etwas an der Oberfläche zu sehen ist. Kopfläuse „schwimmen“ nämlich oben auf.

Zusatzinfo: Regelmäßige Kopfkontrollen in der Gemeinschaftseinrichtung

In manchen Gemeinschaftseinrichtungen kontrolliert ein Erzieher nach den Ferien die Köpfe der Kinder. Jedes Kind wird morgens untersucht, wenn es durch die Tür kommt. Auf diese Weise kann die Gefahr einer Kleinepidemie in der Einrichtung reduziert werden. Damit diese regelmäßigen Kontrollen durchgeführt werden, bedarf es der Zustimmung der Eltern. Diese Maßnahme kann im Rahmen eines Elternabends, durch die Elternversammlung oder den Elternbeirat angesprochen und in die Wege geleitet werden. Manchmal ist es auch sinnvoll, dass das Gesundheitsamt, im Einverständnis mit den Eltern, Kontrolluntersuchungen durchführt.

Die 11 häufigsten Kopflaus-Mythen

Sie hüpfen von Kopf zu Kopf, übertragen Krankheiten, lauern auf Mützen oder Kuscheltieren. Bloß keine Panik! Es kursieren viele Irrtümer. Wir haben die elf häufigsten Mythen über die lästigen Parasiten zusammengetragen und kritisch beleuchtet – was ist Unsinn und wo ist etwas dran?

Mythos #1: Läuse bekommen nur Menschen, die sich selten waschen

Läusebefall wird heutzutage leider noch immer mit Unsauberkeit assoziiert. Dabei sind die gesellschaftlichen Vorurteile und die damit verbundene Tabuisierung des Themas unnötig. Läusebefall hat nichts mit fehlender Sauberkeit zu tun. Das ist ein Irrglaube. Mangelnde Körperpflege wird in keiner wissenschaftlichen Studie als ein Risikofaktor erwähnt. Jeder Mensch kann sich eine Laus einfangen. Auch häufiges Haarewaschen nützt nichts. Kopfläuse können dadurch nicht vorgebeugt oder beseitigt werden. Außerdem ist sauberes Kopfhaar weniger fettig. Das mögen Läuse besonders, weil sie sich darin noch besser bewegen können.

Mythos #2: Kopfläuse können hüpfen und/oder fliegen

Kopfläuse können weder springen noch fliegen. Übertragen werden die Plagegeister von Mensch zu Mensch. Sie bewegen sich nämlich krabbelnd von Haar zu Haar. Mit ihren Beinen, den sogenannte Klammergreifern, können sie sich optimal in den menschlichen Haaren verankern und sehr flink fortbewegen.

Mythos #3: Haustiere können Kopfläuse übertragen

Entwarnung! Ihr liebstes Haustier ist kein Überträger von Kopfläusen. Weder Hund, Katze, noch Meerscheinchen, Kaninchen oder Wellensittich übertragen sie. Haustiere sind frei von Kopfläusen, die auf den Menschen überkrabbeln könnten. Es gibt etwa 3.500 verschiedene Läusearten. 400 davon haben sich auf ein spezielles Säugetier festgelegt. Nur drei davon auf den Menschen. Zu den „Menschenläusen“ gehören neben den Kopfläusen noch die Filz- und Kleiderläuse.

Mythos #4: Kopfläuse übertragen Krankheiten

Kopfläuse sind ekelig und lästig – jedoch harmlos und nicht gefährlich. Sie übertragen sehr selten Krankheitserreger. Bei länger bestehendem Befall kann das ständig wiederholte Kratzen jedoch die empfindliche Kopfhaut verletzen und die Barrierefunktion der Haut schädigen. Dadurch können Bakterien eindringen, was Schwellungen und Entzündungen zur Folge haben kann. Ein sogenanntes „Läuse-Ekzem“ kann auftreten und die Lymphkonten im betroffenen Bereich können anschwellen. Ist dies der Fall, sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen.

Mythos #5: Nur Kinder bekommen Läuse

Jeder Kopf ist willkommen. Ob von Kleinkindern, Jugendlichen oder Erwachsenen. Kopfläuse lieben alle Köpfe. Sie unterscheiden nicht. Das Wichtigste ist, dass der Kopf behaart ist. An den Haaren können sie sich optimal festklammern und regelmäßig zu den Haarwurzeln krabbeln, um ihre Blutmahlzeit einzunehmen. Glatzen sind deshalb unbeliebt. Längere Haare dagegen besonders beliebt, denn darin können sich die Läuse länger verstecken. Was allerdings stimmt: Kinder sind besonders betroffen, weil sie beim Knuddeln, Spielen oder Lernen engen Körperkontakt haben!

Mythos #6: Kopfläuse lieben Mützen, Kuscheltiere, Bürsten und Kopfpolster

Diese Befürchtung vieler Eltern ist unnötig. Kopfläuse lieben menschliches Blut und haben einen ausgeprägten Geruchssinn, mit dem sie Menschenblut riechen können. Nach einer Blutmahlzeit wandern die Läuse an die Haarspitzen zurück und verharren dort. Bekommen sie kein Haar eines anderen Menschen zu greifen, ziehen sie sich wieder an den Haaransatz zurück, um erneut Blut aus der Kopfhaut zu saugen. Andere Übertragungsarten als die von Haar zu Haar sind selten, denn Kopfläuse sind auf das menschliche Blut als Nahrungsquelle angewiesen. Gegenstände und Textilien interessieren sie wenig, da sie dort keine Nahrung finden. Und die Laus weiß: Ohne Blutmahlzeit wird sie geschwächt und überlebt höchstens zwei Tage.

Mythos #7: Läusebefall bedeutet längere Fehlzeiten und Attest vom Arzt

Falsch! Umgehend nach der Behandlung ist der Besuch der Gemeinschaftseinrichtung wieder möglich. Voraussetzung dafür ist eine sachgerechte Behandlung, über welche die Erziehungsberechtigten die Gemeinschaftseinrichtung schriftlich oder mündlich informieren müssen – abhängig von den örtlichen Regelungen. Fehltage sind nicht nötig. Ein ärztliches Attest ist in der Regel auch nicht erforderlich, außer es kommt immer wiederkehrend zu Kopflausfällen in der Einrichtung.

Mythos #8: Lausbuben und -mädchen müssen sich erst mal beim Arzt vorstellen

Bei Verlausung erlaubt das Gesundheitsministerium, dass die Eltern die Diagnose stellen und auch die Behandlung mit einem geeigneten Läusemittel einleiten. Daher wird die Mehrzahl der lausigen Diagnosen auch zu Hause gestellt – ohne Besuch beim Arzt. Ein Arztbesuch ist dann notwendig, wenn ein „Läuse-Ekzem“ vorliegt oder ein erstattungsfähiges Läusemittel rezeptiert werden soll.

Mythos #9: Kuscheltiere und Co. müssen in Plastiksäcken oder in der Gefriertruhe verschwinden

Das können Sie tun, um Nummer sicher zu gehen – ist aber nicht notwendig. Gegenstände und Textilien interessieren die Kopflaus wenig, da sie dort keine Nahrung findet und ohne Blutmahlzeit wird sie geschwächt und überlebt höchstens zwei Tage. Mehr Informationen finden Sie hier.

Mythos #10: Im Schwimmbad lauern Kopfläuse

Kopfläuse sind nicht doof. Sie leben vom Blut des Menschen und sind immer bestrebt in der Nähe ihrer Nahrungsquelle zu bleiben, dem menschlichen Kopf. Taucht ein Lausmädchen oder ein Lausbub im Schwimmbad unter Wasser, klammern sich die lästigen Blutsauger fest ans Haar. Darüber hinaus können sie unter Wasser mehrere Stunden die Luft anhalten. Studien zeigen, dass bei einem Wasseraufenthalt keine Läuse oder Nissen von den Haaren entfernt werden. Somit ist es unwahrscheinlich, dass sich jemand im Schwimmbad mit Kopfläusen ansteckt.

Mythos #11: Bei Kopfläusen helfen Mayonnaise, Olivenöl, Wodka und Co.

Unterschiedliche Hausmittel wie z. B. Mayonnaise, Olivenöl, Wodka und ähnliches sind kein wirksames Mittel, um Kopfläuse loszuwerden. Trotz gelegentlicher Erfolge, wirken sie nicht zuverlässig. Auch hochprozentiger Alkohol oder Petroleum können den kleinen Lästlingen nichts anhaben. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen hierzu, wenn überhaupt, nur mäßigen Erfolg.

Weitere Informationen

Kopfläuse erkennen

Wir informieren Sie darüber, wie Sie Kopfläuse erkennen, wie sie übertragen werden und zeigen Ihnen Bilder

Kopfläuse behandeln

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten Kopfläuse zu behandeln. Doch welche Behandlung ist die richtige?

Häufige Fragen zu Kopfläusen

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen über Kopfläuse und Jacutin